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Die Rentabilität der Bodennutzung wird vorrangig durch Düngungsmaßnahmen beeinflusst. Die Bemessung der Düngungsgaben unter Berücksichtigung der Auflagen seitens der Umweltgesetzgebung setzt eine genaue Kenntnis der vorhandenen Nährstoffmengen im Boden voraus. Eine Reihe zu untersuchender Parameter ist zur Düngebedarfsermittlung in der Düngeverordnung festgelegt. Sie schreibt die mindestens jährliche Bestimmung des Bodenstickstoffs vor. Dies kann entweder durch eine Laboranalyse des Nmin-Wertes im Frühjahr oder durch die Übernahme von Untersuchungsergebnissen vergleichbarer Flächen erfolgen. Jeder landwirtschaftliche Betrieb kann selbst entscheiden, ob er eine exakte Laboranalyse auf seinen eigenen Schlägen durchführen lassen will oder ob er die Werte aus den während der Düngeperiode im Frühjahr in den landwirtschaftlichen Wochenblättern erscheinenden Vergleichswerte übernehmen will. Für Phosphat ist dagegen eine Analyse zwingend vorgeschrieben. Diese muß auf allen landwirtschaftlich genutzten Flächen ab einer Größe von 1 Hektar - von wenigen Ausnahmen abgesehen - mindestens alle 6 Jahre durchgeführt werden. Die Phosphatbestimmung ist Teil der umfangreichen Grundbodenuntersuchung. Dabei werden die Pflanzennährstoffe Phosphat, Kalium und Magnesium sowie der pH-Wert bestimmt. Ziel der Untersuchungen ist, eine bedarfsgerechte Düngung zu ermöglichen und so Nährstoffeinträge in Oberflächengewässer, ins Grundwasser und andere Ökosysteme zu verringern. | |||||
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